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- Die Mietzeit beginnt bei der Abholung am Geschäftssitz und Endet bei Rückgabe am Geschäftssitz
- Der Mieter verpflichtet sich, die Maschinen Sachgerecht und unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu betreiben und Schäden oder Störungen dem Vermieter sofort zu melden
- Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle entstandenen Schäden und Folgekosten durch unsachgerechte Bedienung
- Die Maschinen müssen Gereinigt und Vollgetankt zurückgebracht werden
- Nachträgliche Reinigung durch Vermieter, Treibstoff werden nach Aufwand berechnet
- Die Gebühren sind bei Rückgabe in Bar zu bezahlen. Ab Fr. 100.00 wird auf Verlangen Rechnung gestellt, die innerhalb 10 Tagen zu begleichen ist.
- Als Gerichtsstand ist das zuständige Gericht vom Wohnort des Vermieters anzuerkennen
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